Seit 1.9.2021 sind von Personen, gegen die ein Betretungs- oder Annährungsverbot aufgrund der Ausübung von häuslicher Gewalt oder Stalkings ausgesprochen wurde, verpflichtend nach § 38a SPG, Beratungen für Gewaltprävention in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungen für Gewaltprävention werden im Auftrag des Bundesministerium Inneres durchgeführt. Sie wurden im Zuge des Gewaltschutzpakets neu geschaffen und finden ihre Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz. Die Beratungen dienen der opferschutzorientierten Täterarbeit.
In Tirol werden diese Termine in drei Einheiten zu zwei Stunden angeboten. Es stehen dafür Beratungsstellen in allen neun Tiroler Bezirken zur Verfügung, welche jeweils gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind.
Aufgabe der Beratungsstelle für Gewaltprävention ist die Beratung von Täter*innen zeitnah nachdem ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Durch gezielte Beratungen soll eine langfristige Verhaltensänderung herbeigeführt werden. Insbesondere werden mit den Täter*innen gewaltfreie Lösungsstrategien für konfliktbelastete Situationen erarbeitet.