Allgemeine Informationen

Seit 1.9.2021 sind von Personen, gegen die ein Betretungs- oder Annährungsverbot aufgrund der Ausübung von häuslicher Gewalt oder Stalkings ausgesprochen wurde, verpflichtend nach § 38a SPG, Beratungen für Gewaltprävention in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungen für Gewaltprävention werden im Auftrag des Bundesministerium Inneres durchgeführt. Sie wurden im Zuge des Gewaltschutzpakets neu geschaffen und finden ihre Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz. Die Beratungen dienen der opferschutzorientierten Täterarbeit. In Tirol werden diese Termine in drei Einheiten zu zwei Stunden angeboten. Es stehen dafür Beratungsstellen in allen neun Tiroler Bezirken zur Verfügung, welche jeweils gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen sind.

Aufgabe der Beratungsstelle für Gewaltprävention ist die Beratung von Täter*innen zeitnah nachdem ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Durch gezielte Beratungen soll eine langfristige Verhaltensänderung herbeigeführt werden. Insbesondere werden mit den Täter*innen gewaltfreie Lösungsstrategien für konfliktbelastete Situationen erarbeitet.

Standorte

Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8:00 - 16:00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 17:00 bis 20:00 Uhr
Landeck

Malserstraße 44
A-6500 Landeck

Route
Reutte

Planseestr. 6
A-6600 Reutte

Route
Imst

Industriezone 24
A-6460 Imst

Route
Telfs

Obermarktstraße 43
A-6410 Telfs

Route
Innsbruck

Fischerhäuslweg 2
A-6020 Innsbruck

Route
Hall

Innsbrucker Straße 83-85
A-6060 Hall

Route
Schwaz

Innsbrucker Straße 5
2. Stock
A-6130 Schwaz

Route
Wörgl

Bahnhofstraße 42a
2. Stock
A-6300 Wörgl

Route
St. Johann

Bahnhofstraße 7
A-6380 St. Johann in Tirol

Route
Lienz

Rosengasse 12
A-9900 Lienz
Route